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AKTUELLES

Steuerdaten zum Alterseinkünftegesetz (bitte anklicken)

Die wichtigsten Änderungen in Zahlen:

  • 67.200/57.600 Euro beträgt das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das Arbeit-nehmer in den alten/neuen Bundesländern Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
  • 50.850 Euro muss ein Arbeitnehmer vor Steuern mindestens verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.
  • 45.900 Euro jährliches Bruttoeinkommen ist die neue Beitragsbemessungsgrenze         in der gesetzlichen Krankenversicherung, für die Versicherte ihren Beitrag zahlen.
  • 20.000/40.000 Euro Beitrag sind zu 74 % als steuerliche Sonderausgaben im Jahr    2012 bei einer Einzahlung in die Basisrente und/oder gesetzliche Rentenversicherung und/oder in das berufsständische Versorgungswerk absetzbar.
  • Das Renteneintrittsalter erhöht sich auf das 67. Lebensjahr und damit ist das              62. Lebensjahr der frühestmögliche Rentenbeginn für die Altersvorsorgeverträge.

Rechner:

  • Sparen Sie Sozialversicherungsabgaben. Nutzen Sie die Möglichkeit der BAV (betrieblichen Altersvorsorge) und wandeln Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen Gehaltsbestandteile steuerfrei in Ihre persönliche Altersvorsorge um.