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AKTUELLES
Steuerdaten zum Alterseinkünftegesetz (bitte anklicken)
Die wichtigsten
Änderungen in Zahlen:
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67.200/57.600 Euro beträgt das maximale
Bruttojahreseinkommen, auf das Arbeit-nehmer in den
alten/neuen Bundesländern Beiträge zur
Sozialversicherung zahlen.
- 50.850
Euro muss ein Arbeitnehmer vor Steuern mindestens
verdienen, um in die private Krankenversicherung
wechseln zu dürfen.
- 45.900
Euro jährliches Bruttoeinkommen ist die neue
Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Krankenversicherung, für die
Versicherte ihren Beitrag zahlen.
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20.000/40.000 Euro Beitrag sind zu 74 % als
steuerliche Sonderausgaben im Jahr 2012 bei einer
Einzahlung in die Basisrente und/oder gesetzliche
Rentenversicherung und/oder in das berufsständische
Versorgungswerk absetzbar.
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Das Renteneintrittsalter
erhöht sich auf das 67. Lebensjahr und damit ist das
62. Lebensjahr der frühestmögliche Rentenbeginn
für die Altersvorsorgeverträge.
Rechner:
- Sparen
Sie
Sozialversicherungsabgaben. Nutzen Sie die
Möglichkeit der BAV (betrieblichen Altersvorsorge) und
wandeln Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen
Gehaltsbestandteile steuerfrei in Ihre persönliche
Altersvorsorge um.
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